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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Natascha McIntosh

Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin

Gültig ab 01.08.2023

§1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbart ist,

für das Vertragsverhältnis zwischen Natascha McIntosh ,, Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin ‘‘, hiernach ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, hiernach als ,, Tierhalter ‘‘ bezeichnet.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Behandlungsvertrag im Sinne der

§§ 611 ff BGB, soweit nichts anderes zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurde und gelten ab Beginn der Zusammenarbeit als Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen, auch für zukünftige, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart werden.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das allgemeine Angebot

von ,, Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin ‘‘ annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Verdachtsdiagnose und Therapie an ,, Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin ‘‘ , als Therapeutin wendet.

Der Behandlungsvertrag tritt umgehend in Kraft, so bald mündlich, schriftlich (E-Mail) oder telefonisch ein verbindlicher Termin zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Die Therapeutin ist jedoch dazu berechtigt, einen Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, insbesondere bei erforderlichen, unvollständigen Auskünften der Anamnese, oder die Therapeutin aus gesetzlichen, wie aus ethischen Gründen nicht behandeln kann oder darf.)

Der Honoraranspruch der Therapeutin bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

§ 3 Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die von ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘, erbrachte Therapieleistung sowie für die ihr in diesem Zusammenhang entstanden Fahrtkosten.

Das Entgelt für die gesamten Leistungen von ,, Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin ‘‘ richten sich nach dem im Vorfeld kommunizierten Preis und wird von ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘ nach Tier, Aufwand und Schwierigkeitsgrad festgelegt.

Der Rechnungsbetrag inklusive 19% Umsatzsteuer ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort in Bar zu entrichten oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.

Der Kunde erhält hierfür eine entsprechende Quittung.

Soweit dies abweichend vereinbart wird, stellt ,, Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin ‘‘ nach Beendigung einer Behandlungsreihe eine Schlussrechnung. In diesem Fall kann von ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘, eine im Einzelfall zu bestimmende Anzahlung verlangt werden.

Bei Therapieabbruch, unabhängig von welcher Partei, bleibt der Honoraranspruch der ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘ für die bisher erbrachten Leistungen bestehen.

Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht erhalten sind und die Korrektur von Fehlern innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung bleibt der ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘ vorbehalten.

§ 4 Rücktritt und Kündigung

Der Tierhalter kann jederzeit vor Zustandekommen des Termins vom Vertrag zurücktreten.

Sagt der Tierhalter nicht 24h vor dem Termin ab, werden 50% der im Vorfeld kommunizierten Behandlungskosten berechnet.

Die Terminabsage muss folglich telefonisch oder schriftlich per E-Mail, SMS oder Whats App erfolgen. Eine Terminabsage über Dritte wird nicht akzeptiert.

Tritt der Tierhalter bei Ankunft der Therapeutin aus dem Behandlungsvertrag zurück oder ist vor Ort nicht anzutreffen, werden 100% der vollen Behandlungskosten inklusive der entstandenen Fahrtkosten berechnet. Verspäten des Tierhalters, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.

Verspätungen über 10 Minuten oder außerplanmäßige Ausfälle der ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, werden von dieser nach Absprache mit dem Tierhalter zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt oder bei der Rechnungstellung entsprechend berücksichtigt.

§ 5 Terminvereinbarungen

Der Termin gilt als verbindlich, wenn dieser persönlich durch ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘ telefonisch oder schriftlich per E-Mail oder Whats App bestätigt wird.

Aufgrund von unvorhersehbaren Beeinträchtigungen (z.B. Straßenverkehr, Wetterlage) kann es zu Verzögerungen kommen.

Sofern eine Telefonnummer hinterlassen wurde, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Ist die Therapeutin verhindert und kann somit dem Termin kurzfristig nicht wahrnehmen wird dem Kunden ein zeitnaher Ersatztermin angeboten.

Weitere Ansprüche bestehen nicht.

§ 6 Informationspflicht

Der Tierhalter ist verpflichtet alle Informationen bezüglich der Krankenvorgeschichte des Tieres im Anamnesebogen, spätestens vor Ort, der ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘ mitzuteilen.

Dies ist unerlässlich um dem Tier bei fehlenden/ verschwiegenen Informationen nicht zu schaden und trägt maßgeblich zum Behandlungserfolg bei.

Bei Nichtbeachtung der Informationspflicht und der daraus resultierenden Folgen gilt § 7 der AGB.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch sein Tier oder sein Verschulden bzw. das Verschweigen von wesentlichen Informationen an ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘ sowie jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

,, Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin ‘‘ übernimmt keinerlei Haftung, für Schäden, die nicht explizit auf eine therapeutische Behandlung zurückzuführen sind und nicht mögliche Nebenwirkung einer sachgemäßen therapeutischen Behandlung darstellen können.

Tierärzte, Zahnspezialisten, Hufbearbeiter, Therapeuten, Ausbilder und Sattler handeln grundsätzlich auf eigenes Risiko, auch im Falle dessen, dass diese mit ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘ zusammenarbeiten.

,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘ behandelt nach bestem Wissen und Gewissen, ein Heilungserfolg für das Tier kann allerdings nicht garantiert werden.

§ 8 Datenschutz

Zur internen Be -und Verarbeitung werden alle relevanten Therapiedokumente zum Tierhalter sowie vom Tier selbst von ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin ‘‘ gespeichert und aufbewahrt. ,,Pferde und Hunde Physiotherapeutin und Pferde Osteopathin‘‘ verpflichtet sich zur Einhaltung der DSG-VO und aller damit verbundenen Gesetze und Regelung.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der AGB nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt.

§ 139 BGB findet keine Anwendung.

Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Frankfurt

 

01.08.2023

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